Privat oder gesetzlich versichert
Als Privatärztliche Praxis behandeln wir ausschließlich auf der Grundlage eines individuell zwischen Patient und Arzt abgeschlossenen Behandlungsvertrags. Sie tragen im Rahmen des Behandlungsvertrags zu den Therapieentscheidungen bei. Wir engagieren uns in überdurchschnittlichem Maße für unsere Patienten und deren Genesung. Dies ist nur möglich, indem wir den hohen Zeitaufwand angemessen abrechnen.
Privat Versicherte (PKV)
Wir rechnen grundsätzlich nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) ab. Wegen des sehr hohen Gesprächs- und Zeitaufwandes wird dieser mit 2,3 – 3,5 fachem Satz (je nach Zeitaufwand) abgerechnet. In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über deren Modalitäten. Falls erbrachte Leistungen nicht übernommen werden sollten, müssen diese von Ihnen in Eigenleistung liquidiert werden.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Eine Abrechnung der anfallenden Kosten über gesetzliche Kassen ist leider nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die sie privat zahlen müssen (Selbstzahler).
Besonderheiten der Funktionellen Medizin
Befundsichtungen und die Planung der Therapie (Dauer ca. 30-60 min, ohne Anwesenheit des Patienten) sowie alle anfallenden Telefonate oder Mails, die eine Einsicht in Ihre Patientenakte erfordern, werden abgerechnet, sind also kostenpflichtig.
Terminabsage:
Ein Termin muss mind. 48 Stunden vorher abgesagt werden. Geschieht dies nicht, muss der Termin in Rechnung gestellt werden.